Bei einer Schiedsklausel handelt es sich um eine Bestimmung in einem Vertrag, mit welcher die Parteien regeln, auf welche Weise sie einen Streit, der zwischen ihnen mit Bezug auf den Vertrag entstehen könnte, lösen wollen.
Die Parteien können in einem solchen Fall, wenn es denn doch zu einem Streit kommt, für den die Parteien selbst keine Lösung finden, die Hilfe von staatlichen Gerichten in Anspruch nehmen. Das heißt, jede der Parteien kann sich als Kläger an das zuständige staatliche Gericht wenden und nach den Regel des Gerichtes, das heißt nach der Prozessordung, eine Entscheidung in ihrer Sache beantragen. Die andere Vertragspartei wird als Gegner in der Sache bzw. als Beklagter nach den Regeln des Prozessrechtes in den Streit einbezogen („vor den Kadi zitiert“).
Betrachtet man die Schiedsordnungen und die dazu angebotenen Musterschiedsklauseln der bekannten institutionellen Schiedsgerichte, oder die UNCITRAL Regelungen, so bietet die Vereinbarung eines Schiedsgerichtes ein Plus an Freiheit und Flexibilität in vieler Hinsicht: Wenn die Parteien es wünschen und vereinbaren, haben sie Einfluss auf die Besetzung des Schiedsgerichtes. Sie können zum Beispiel vorsehen, dass das Schiedsgericht aus drei Richtern bestehen soll und jede von ihnen einen Schiedsrichter bestellen darf. Sie können auch bestimmte Kriterien bestimmen, zum Beispiel dass bestimmte Qualifikationen (zB Sprachkenntnisse, Ausbildung) der Schiedsrichter vorhanden sein sollen, oder dass zum Beispiel der vorsitzende Schiedsrichter kein Angehöriger eines bestimmten Staates sein soll. Somit haben die Parteien die Möglichkeit, jene Parameter festzulegen, die vielleicht zu einem rascheren (weil z.B. die sprachkundigen Schiedsrichter Urkunden auch ohne Übersetzungen verstehen und beurteilen können), unkomplizierteren Urteil führen können.
Nein, das sind sie nicht. Es geht bei den „Spielregeln“ zur Erledigung eines Streites nicht darum, welches die gerechteren Urteile produziert. Sinn und Zweck ist es, den Streit so rasch wie möglich zu einem vernünftigen Ende zu bringen. Jeder Streit ist ein Fehler in unserem System, wenn man es mit den Worten der IT Leute ausdrückt: ein „Bug“, den man ehestens beheben muss. Gute Spielregeln zur Streitbeilegung haben nicht zum Ziel, Werte und Gegner zu vernichten, Zeit und Geld zu verbrennen, sondern in der Sache zügig eine Reglung zu schaffen, die durchgesetzt werden kann und mit der jede der Parteien leben kann.
Wenn die Parteien gewisse Freiheiten haben, ihr Verfahren zu bestimmen, ist in der Regel auch die Akzeptanz der Entscheidung höher. Freilich heißt das noch nicht, dass jene Partei, die im Verfahren zu einer Leistung verurteilt wurde, diese auch in jedem Fall freiwillig erbringt. Daher ist auch zu prüfen, wo ein Urteil oder ein Schiedsspruch zu vollstrecken sein wird. In der Regel ist das dort, wo die unterlegene Partei Vermögen hat. Mit Hinblick auf Wirtschaftsstreitigkeiten gibt es internationale Vereinbarungen, die auch über die Grenzen Europas hinweg eine Vollstreckung von Schiedsurteilen ermöglichen. Das ist ein Vorteil gegenüber den Urteilen nationaler Gerichte. In internationalen Handelsgeschäften ist es daher immer lohnenswert, sich ernsthaft zu überlegen, eine Schiedsklausel in die Vereinbarungen aufzunehmen.
Man kann von Musterschiedsklauseln ausgehen. Dann sollte man sich aber überlegen, welche Arten von Verträgen und welche Arten von Geschäftspartnern man hat, aus welchem Staat kommen die Geschäftspartner, wird man aufgrund der Eigenheiten des Geschäftes eher Kläger oder Beklagter in einem Streit sein etc. Wenn man das abgewogen hat, kann man seine Auswahl treffen und die Klausel auf die eigenen Anforderungen anpassen. Das ist das „juristische Tuning“. So wie Fahrzeuge, Sportgeräte etc. für bestimmte Einsätze konzipiert und überarbeitet werden, ist das auch bei Vereinbarungen notwendig. Dazu nimmt man am besten einen Fachmann bzw. eine Fachfrau in Anspruch.